Menschenschmuggel bezeichnet die illegale grenzüberschreitende Schleusung von Personen mit dem Ziel, finanziellen Gewinn zu erzielen. Dabei besteht ein wesentlicher Unterschied zum Interner Link: Menschenhandel, bei dem es immer um Ausbeutung geht. Menschenschmuggel erfolgt im Einvernehmen mit den betroffenen Personen und über Staatsgrenzen hinweg, während Menschenhandel auch ohne Zustimmung und innerhalb eines Landes stattfinden kann. Menschenhandel und -schmuggel können auf den gleichen Routen erfolgen. Häufig sind die beiden Straftatbestände auch nicht trennscharf zu unterscheiden, weil Menschenschmuggel im Verlauf der Flucht oder Migration durch Elemente der Ausbeutung zu Menschenhandel werden kann. Während Menschenhandel ein Verbrechen gegen eine Person darstellt, gilt Menschenschmuggel als Verbrechen gegen einen Staat. Daten zum Menschenschmuggel sind begrenzt, da viele Länder diese nicht erfassen oder veröffentlichen.
(Quelle: Externer Link: Migrationsdatenportal)