Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Das bedeutet, dass die Person dauerhaft in Deutschland bleiben und uneingeschränkt arbeiten darf. Anders als die Aufenthaltserlaubnis ist sie nicht an einen bestimmten Zweck gebunden, zum Beispiel Arbeit oder Ausbildung. Sie wird in der Regel erteilt, wenn eine Person seit fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehören ein gesicherter Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe, ausreichender Wohnraum, Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie 60 Monate Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. In bestimmten Fällen gelten erleichterte Bedingungen, zum Beispiel für Fachkräfte, Inhaber/-innen der
(Quelle: Externer Link: Informationsverbund Asyl & Migration)