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Reintegration | bpb.de

Reintegration

Unter Reintegration wird im Kontext von Migration und Flucht die sozioökonomische Wiedereingliederung von Migrantinnen und Migranten bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland verstanden. Häufig wird der Begriff Reintegration verwendet, wenn über die Rückkehr von Menschen gesprochen wird, die in ihrem Zielland kein Bleiberecht (mehr) haben. Für diese Fälle gibt es deutsche, europäische und internationale Reintegrationsprogramme, die bei einer sogenannten Interner Link: freiwilligen Rückkehr Förderleistungen bieten, etwa Reisekosten, finanzielle Starthilfen sowie individuelle Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder bei einer Existenzgründung.

(Quelle: Externer Link: Bundesministerium des Inneren und für Heimat)

Fussnoten