Unter Reintegration wird im Kontext von Migration und Flucht die sozioökonomische Wiedereingliederung von Migrantinnen und Migranten bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland verstanden. Häufig wird der Begriff Reintegration verwendet, wenn über die Rückkehr von Menschen gesprochen wird, die in ihrem Zielland kein Bleiberecht (mehr) haben. Für diese Fälle gibt es deutsche, europäische und internationale Reintegrationsprogramme, die bei einer sogenannten
(Quelle: Externer Link: Bundesministerium des Inneren und für Heimat)