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Steuern | bpb.de

Steuern

Die Steuererhebungen der Staaten der islam. Welt haben in der Regel keinen religiösen Hintergrund und unterscheiden sich daher nicht von denen in Nationen anderer Kulturkreise. In der ­islam. Geschichte hat es aber auch religiös legitimierte S. gegeben. Dazu zählt die Interner Link: Almosen-­Abgabe (arab. zakāt), die durch die Vorstellungen einer islam. Wirtschaftsordnung eine neue und ak­tuelle Bedeutung gewonnen hat. Sie wird als wesentliches Instrument zur Beseitigung sozialer Ungerechtigkeiten und damit zur Schaffung einer solidar. Gemeinschaft gesehen, in der die schwachen Mit­­glieder von den starken unterstützt werden. Nichtmuslim. An­gehörige von Schriftreligionen (Interner Link: Schriftbesitzer) hatten eine Kopfsteuer (arab. jizya) zu zahlen, für manche von ihnen ein Anreiz zur Interner Link: Konversion zum Islam. Die Konzepte solcher religiös legitimierter Steuern finden sich in den Gesellschaftsvorstellungen radikal-­islamistischer Gruppierungen wieder bzw. werden in Gebieten praktiziert, die von solchen Gruppierungen beherrscht werden.

Autor/Autorinnen:Dr. Renate Dieterich, DAAD Bonn, Orientalistik

Quelle: Elger, Ralf/Friederike Stolleis (Hg.): Kleines Islam-Lexikon. Geschichte - Alltag - Kultur. München: 6., aktualisierte und erweiterte Auflage 2018.

Fussnoten