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Absetzung für Abnutzung | bpb.de

Absetzung für Abnutzung AfA, planmäßige Abschreibung, AfA-Tabellen, außerplanmäßigen Abschreibungen, (Sonderabschreibungen), (Vollabschreibung).

Absetzung für Abnutzung. Beispiele für steuerliche Abschreibungssätze für Anlagegüter die nach dem 31. 12. 2000 angeschafft oder hergestellt worden sind

Täglich, monatlich, jährlich verlieren Anlagegüter wie Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge, die Betriebs- und Geschäftsausstattung durch ihre Nutzung im Betrieb an Wert. Dem Sachverhalt des Wertverlustes trägt der Staat dadurch Rechnung, dass er diese als Aufwand und damit gewinnmindernd in der Interner Link: Steuerbilanz (siehe dort) anerkennt.

Diese planmäßige Abschreibung richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Anlagegutes; dafür sind die von der Finanzverwaltung herausgegebenen AfA-Tabellen verbindlich, die die Nutzungsdauer und die entsprechende lineare (gleichförmige) Abschreibung beinhalten. Diese Tabellen gelten dabei nur für abnutzbare Anlagegüter, Grundstücke beispielsweise nutzen sich im Regelfall nicht ab und dürfen deshalb nicht planmäßig abgeschrieben werden.

Daneben gestattet der Staat auch zusätzliche Abschreibungen. Diese außerplanmäßigen Abschreibungen gelten für Klein- und Mittelbetriebe, die als Anreiz für den Kauf neuer Anlagegüter diese schneller abschreiben dürfen (Sonderabschreibungen), und für Betriebe, die Maschinen beispielsweise nicht mehr nutzen (Brandschaden, Einsatz wirtschaftlich unrentabel), sodass diese mit dem Buchwert voll abgeschrieben werden können (Vollabschreibung).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten