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Arbeitgeberverbände | bpb.de

Arbeitgeberverbände

freiwillige Zusammenschlüsse von Arbeitgebern zur Wahrung ihrer gemeinsamen sozialpolitischen und arbeitsrechtlichen Interessen, die sie gegenüber dem Staat, der Gesellschaft und den Gewerkschaften vertreten. Als Tarifpartner der Gewerkschaften vertreten sie vor allem in Tarifverhandlungen die Interessen ihrer Mitglieder. Arbeitgeberverbände sind fachlich, als Fachverbände der einzelnen Branchen wie der Holz bearbeitenden Industrie, der chemischen Industrie oder der Metallindustrie, und regional gegliedert. Sie haben sich in der Regel zu Landes- und Bundesvereinigungen zusammengeschlossen. Spitzenverband ist die Interner Link: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (siehe dort).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten