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Arbeitnehmerüberlassung | bpb.de

Arbeitnehmerüberlassung Personalleasing

die befristete Überlassung eines Arbeitnehmers an Dritte (Entleiher). Der Arbeitnehmer unterliegt dem Weisungsrecht des Entleihers, behält aber seinen Vergütungsanspruch gegenüber dem eigentlichen Arbeitgeber (Verleiher). Grundsätzlich sind für die Zeit der Überlassung die im Betrieb geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen maßgeblich. Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung muss genehmigt werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten