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Auslandskrankenversicherung | bpb.de

Auslandskrankenversicherung

Gesetzlich Versicherte besitzen auf Auslandsreisen in der Regel nur einen eingeschränkten oder gar keinen Versicherungsschutz. Eine derartige Lücke lässt sich durch eine private Auslandsreisekrankenversicherung schließen. Die Tarife sehen eine Erstattung der Heilbehandlungskosten bei vorübergehenden Reisen im europäischen und außereuropäischen Ausland vor. Zu den Erstattungsleistungen gehören meist die ärztliche Behandlung, Arznei-, Heil- und Verbandmittel, die Kosten eines stationären Krankenhausaufenthaltes, die Krankentransportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus sowie die Kosten einer schmerzstillenden Zahnbehandlung. Vielfach sind der Auslandsrücktransport bzw. im Todesfall die Kosten einer Überführung oder Bestattung im Ausland mitversichert. Bei einigen Versicherern sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vorab in Anspruch zu nehmen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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