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Depotstimmrecht | bpb.de

Depotstimmrecht (Vollmachtsstimmrecht), (Auftragsstimmrecht)

Kreditinstitute, die Wertpapiere ihrer Kunden in Depots verwalten, bemühen sich, das Stimmrecht ihrer Kunden durch Vollmacht übertragen zu bekommen (Vollmachtsstimmrecht). Sie nehmen dann an den Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften oder sonstiger Kapitalgesellschaften teil und stimmen dann nach Weisung der Kunden (Auftragsstimmrecht) oder aufgrund von eigenen Empfehlungen ab.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten