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Embargo | bpb.de

Embargo

ein aus politischen Gründen verordnetes Handelsverbot mit bestimmten Ländern (z. B. Kriegsgebiete) oder bestimmten Waren (z. B. Rüstungsgüter). Der Begriff geht auf das spanische Wort »embarger« (deutsch »verhindern«) zurück.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten