gemeinsame Bezeichnung für die Europäische Gemeinschaft (EG), die bis zur Vertragsänderung vom 1. 11. 1993 (Maastrichter Vertrag) Interner Link: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (siehe dort) hieß, die Interner Link: Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (siehe dort) und die Interner Link: Europäische Atomgemeinschaft (siehe dort) . Die für alle drei Gemeinschaften oftmals anzutreffende Bezeichnung »Europäische Gemeinschaft« stammt aus dem politischen Bereich; durch ihre Einbürgerung und Verwendung sollte die politische Einheit der in den EG zusammengeschlossenen Staaten betont werden. Während formalrechtlich die drei EG selbstständig nebeneinander, mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenen Zuständigkeiten bestanden, waren sie durch gemeinsame Organe, gemeinsame vertragliche Bestimmungen und die durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes anerkannten allgemeinen Rechtsgrundsätze miteinander verbunden. Mit dem Interner Link: Lissabonner Vertrag (siehe dort) hat die Interner Link: Europäische Union (siehe dort) eine eigene Rechtspersönlichkeit bekommen und damit als Rechtsnachfolgerin die EG abgelöst.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.