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Freigrenze

Erzielt ein Arbeitnehmer aus einer Sachleistung des Arbeitgebers (z. B. Kantinenessen) einen geldwerten Vorteil, so muss dieser nur dann nicht versteuert werden, wenn er 60 € monatlich nicht übersteigt. Liegt der geldwerte Vorteil bei 80 € monatlich, muss nicht nur die Differenz von 20 €, sondern der Gesamtbetrag von 80 € versteuert werden. Deshalb wird auch von Freigrenze und nicht von Freibetrag gesprochen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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