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Gerätesicherheitsgesetz | bpb.de

Gerätesicherheitsgesetz

Gesetz, das die Hersteller und Importeure verpflichtet, nur solche Arbeitsmittel, Maschinen und Werkzeuge in den Verkehr zu bringen, die europäischen oder deutschen Schutzvorschriften entsprechen. Ziel ist der wirksame Schutz vor Unfallgefahren. Das Gesetz umfasst auch Spielzeug, Haushalts- und Sportgeräte, Bastelmaterial und sieht die Verleihung eines Sicherheitszeichens, des Interner Link: GS-Zeichens, vor.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten