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Gewinn | bpb.de

Gewinn Unternehmensgewinn, Periodengewinn, Betriebsgewinn, Stückgewinn, Rohgewinn, Rohertrag, steuerpflichtiger Gewinn, Gewinnverteilung, Gewinnverwendung, (Gewinnausschüttung), Gewinnvortrag

Ausdruck für den Erfolg des betrieblichen Handelns. Bei Unternehmen in Marktwirtschaften wird das Streben nach größtmöglichem Unternehmensgewinn unterstellt (Gewinnmaximierung). Betriebswirtschaftlich gesehen gibt es unterschiedliche Gewinnbegriffe, die sich in der Regel auf den Periodengewinn, den Gewinn in einem Geschäftsjahr, beziehen.

In der Buchhaltung (Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung) ist der Interner Link: Bilanzgewinn (siehe dort) oder Interner Link: Jahresüberschuss (siehe dort) der (positive) Saldo zwischen gesamten Erträgen und Aufwendungen oder der Überschuss des Eigenkapitals am Ende zweier Abrechnungsperioden (Geschäftsjahre) zuzüglich möglicher Privatentnahmen, abzüglich möglicher Einlagen in dem Zeitraum.

In der Kostenrechnung ist der Betriebsgewinn als positives Interner Link: Betriebsergebnis (siehe dort) der (positive) Saldo zwischen Leistungen (Erlösen) und Kosten des Betriebes. Bezogen auf ein Produkt oder eine Dienstleistung spricht man von Stückgewinn. Die Differenz zwischen Leistungen und (nur) Materialverbrauch ist der Rohgewinn oder Rohertrag, eine Kennzahl für materialintensive Betriebe.

Der steuerpflichtige Gewinn wird meist durch Betriebsvermögensvergleich (Differenz des Reinvermögens am Anfang und Ende einer Periode) oder durch die Interner Link: Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt.

Für den Unternehmer oder das Unternehmen soll der Gewinn eine angemessene Verzinsung des Eigenkapitals erbringen, das Risiko der unternehmerischen Tätigkeit mit abgelten (deshalb wird der Gewinn im Verkaufspreis mit einkalkuliert) und die Mitarbeit der Gesellschafter entgelten.

Die Gewinnverteilung erfolgt in der Regel nach den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag. Möglichkeiten der Gewinnverwendung sind die Auszahlung an die Gesellschafter bzw. Anteilseigner (Gewinnausschüttung), die Einstellung in die Interner Link: Rücklagen (siehe dort) als Gewinnrücklage oder der Gewinnvortrag, die Übertragung von Gewinnresten auf die Bilanz des nächsten Jahres.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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