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Heilmittelwerbegesetz | bpb.de

Heilmittelwerbegesetz

Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor falscher oder missbräuchlicher Anwendung von Arzneimitteln, wie sie durch irreführende Werbung möglich wäre. Verboten ist somit Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel wie Schlafmittel, für bestimmte Krankheiten wie Geschwulstkrankheiten, Leukämie, Zuckerkrankheit. Verboten ist auch die Werbung mit ärztlichen Gutachten, Dank- und Anerkennungsschreiben und Preisausschreiben von Praxen oder Kliniken.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten