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Kinderfreibetrag | bpb.de

Kinderfreibetrag

(pauschaler) Abzug der durch Kinder entstehenden Aufwendungen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der Eltern neben dem Interner Link: Betreuungsfreibetrag (siehe dort) . Im Regelfall wird für Kinder allerdings Interner Link: Kindergeld (siehe dort) bezahlt. Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuererklärung automatisch, ob für den Steuerpflichtigen der Kinderfreibetrag (2016: 4 608 € je Kind) und der Betreuungsfreibetrag (2 640 € je Kind), zusammen also ein Freibetrag von 7 248 € je Kind, oder das im Voraus gezahlte Kindergeld die bessere steuerliche Lösung ist.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten