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Körperschaftsteuer | bpb.de

Körperschaftsteuer Halbeinkünfteverfahren, Teileinkünfteverfahren

Die Bürger als natürliche Personen zahlen Einkommensteuer, juristische Personen, insbesondere Kapitalgesellschaften wie AG, GmbH und Genossenschaften, zahlen Körperschaftsteuer, also eine besondere Art der Einkommensteuer. Beide Steuern bestehen nebeneinander. Der Steuersatz für Unternehmensgewinne beträgt seit 2008 15 %. Die Körperschaftsteuer wurde beim Anteilseigner im Rahmen der Dividendenbesteuerung mit dem Halbeinkünfteverfahren verrechnet. Dieses Verfahren wurde ab 2009 durch die Interner Link: Abgeltungsteuer (siehe dort) ersetzt. Kapitaleinkünfte im betrieblichen Bereich unterliegen allerdings dem Teileinkünfteverfahren, nach dem bei Personengesellschaften Dividenden zu 60 % steuerpflichtig sind und beim Gesellschafter der Einkommensteuer unterliegen. Die Körperschaftsteuer (Aufkommen 2015: 19,6 Mrd. €) zählt zu den Gemeinschaftsteuern.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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