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Massenentlassung | bpb.de

Massenentlassung

insbesondere in Phasen des konjunkturellen Abschwungs oder bei strukturellen Krisen innerhalb bestimmter Branchen (z. B. im Bergbau oder in der Eisen- und Stahlindustrie) vorkommende Form des Arbeitsplatzabbaus. Massenentlassungen liegen dann vor, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen einer größeren Anzahl von Arbeitnehmern gekündigt wird (z. B. in Betrieben mit 20 bis unter 60 Beschäftigten schon bei 5 Kündigungen, in Betrieben mit 60 bis unter 500 Beschäftigten bei 25 Kündigungen). Massenentlassungen müssen gegenüber der Agentur für Arbeit angezeigt werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten