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Mehrarbeit | bpb.de

Mehrarbeit

arbeitsrechtlich die Arbeit, die über die gemäß Arbeitszeitgesetz zulässige regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistet wird. Von der gesetzlich zulässigen Regelarbeitszeit ist die meist kürzere tarifliche, betriebliche oder vertragliche Arbeitszeit zu unterscheiden. Wird die tarifliche oder betriebliche Arbeitszeit überschritten, liegen Interner Link: Überstunden (siehe dort) vor.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten