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Mindestpreis | bpb.de

Mindestpreis

Mindestpreis. Der Mindestpreis liegt über dem Gleichgewichtspreis; zum Mindestpreis (Pmin) besteht ein Angebotsüberschuss.

staatlich festgesetzter Preis, der oberhalb des am Markt gebildeten Gleichgewichtspreises für ein Gut liegt. Mindestpreise sollen die Hersteller in bestimmten Wirtschaftsbereichen wie der Landwirtschaft oder dem Bergbau vor starken Preissenkungen und ruinösem Wettbewerb schützen. Mindestpreise führen zu einem Angebotsüberhang (Angebot an Gütern ist größer als die Nachfrage), da die Unternehmen die Produktion solcher Güter ausweiten oder zumindest nicht verringern. Als Folge des Angebotsüberhangs entstehen möglicherweise graue Märkte, auf denen die betreffenden Güter zu geringeren als den festgesetzten Mindestpreisen verkauft werden. Der Staat muss deshalb neben der Festlegung von Mindestpreisen weitere Maßnahmen ergreifen, die entweder die Nachfrage erhöhen (z. B. Abnahmezwang) oder das Angebot verringern (z. B. Produktionsobergrenzen).

In der Praxis werden zur Sicherung von Mindestpreisen für landwirtschaftliche Erzeugnisse z. B. Schlachtprämien für Vieh gezahlt, Höchstabnahmemengen für Milch festgelegt oder Getreideanbauflächen durch Zahlung von Stilllegungsprämien begrenzt. Bestimmte Produkte wurden vom Staat bzw. der Europäischen Union auf Vorrat zu Mindestpreisen gekauft und eingelagert (z. B. Butterberg, Fleischberg). Diese Vorräte wurden von Zeit zu Zeit durch bestimmte Maßnahmen wieder abgebaut, dazu gehörten auch der Verkauf landwirtschaftlicher Produkte zu Niedrigstpreisen ins Ausland, die Verarbeitung von Getreide zu Viehfutter oder sogar die Vernichtung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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