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Monopolkommission | bpb.de

Monopolkommission

nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorgeschriebenes Gremium, das alle zwei Jahre in einem Hauptgutachten den Stand und die Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland sowie die Tätigkeit des Bundeskartellamts bei Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle zu beurteilen hat. Die Monopolkommission setzt sich aus fünf unabhängigen Sachverständigen (jeweils für vier Jahre berufen) zusammen und wurde 1974 gegründet.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten