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Oligopol | bpb.de

Oligopol

Marktform, bei der wenige Anbieter vielen, relativ kleinen Nachfragern gegenüberstehen. Stehen wenige Anbieter nur wenigen, relativ großen Nachfragern gegenüber, liegt ein bilaterales (zweiseitiges) Oligopol vor.

Das Oligopol ist eine in der Realität häufig anzutreffende Marktform (z. B. Automobilhersteller, Mineralölindustrie, Computerindustrie oder Flugzeugbau). Oligopole entstehen durch den zunehmenden Interner Link: Konzentrationsprozess (siehe dort) in der Wirtschaft und decken in bestimmten Wirtschaftsbereichen bereits den Bedarf an Gütern komplett ab. Die verschiedenen Formen der Oligopole sind sehr unterschiedlich, sodass kein generelles Modell zur Beschreibung der Preisbildung bei dieser Marktform besteht. Oligopole gibt es auf nahezu vollkommenen Märkten wie auf dem Mineralöl- oder Benzinmarkt, auf denen weitgehend gleichartige (homogene) Güter gehandelt werden, und auf unvollkommenen Märkten, auf denen Konsumgüter wie Waschmittel, Tabakwaren oder Computer verkauft werden.

Typisch für das Oligopol ist, dass die Marktmacht bei wenigen Anbietern liegt, die bei der Festlegung ihrer Preise, Produktionsmengen und Güterqualitäten nicht nur die Reaktion der Nachfrager berücksichtigen müssen, sondern auch die Reaktion ihrer Konkurrenten. Da jeder Wettbewerber einen hohen Marktanteil besitzt, zwingen Maßnahmen eines Oligopolisten, z. B. Preisänderungen oder neue Pkw-Modelle eines Autoherstellers, alle anderen Anbieter von Automobilen zu einer Gegenreaktion. Daraus kann sich ein scharfer Wettbewerb und Preiskampf unter den Oligopolisten um Marktanteile bis hin zum Interner Link: Verdrängungswettbewerb (siehe dort) entwickeln. Andererseits besteht die Gefahr, dass die wenigen großen Anbieter einen Waffenstillstand schließen und ihr Marktverhalten untereinander abstimmen, um durch Interner Link: abgestimmte Verhaltensweisen (siehe dort), z. B. durch Aufteilung der Märkte oder Preisabsprachen, einen Verdrängungswettbewerb zu verhindern. Vertraglich festgelegte Absprachen unter Oligopolisten verstoßen jedoch gegen das im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegte Kartellverbot.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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