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Ordoliberalismus | bpb.de

Ordoliberalismus

Walter Eucken

Ordoliberalismus.

Der deutsche Volkswirtschaftler wurde 1891 geboren. Seit 1925 Professor in Tübingen, ab 1927 in Freiburg im Breisgau, war Eucken Begründer der »Freiburger Schule« des Neoliberalismus, die auch als Ordoliberalismus bezeichnet wird. Er trat für eine Ordnung der Wirtschaft nach den Grundgedanken der klassischen Schule der Nationalökonomie ein, wollte aber die Funktionsfähigkeit der Marktwirtschaft durch staatliche Überwachung der Monopole und Kartelle und durch andere marktkonforme Maßnahmen gesichert sehen. Er gilt mit seiner These, dass die wirtschaftspolitische Tätigkeit des Staates auf die Gestaltung der Ordnungsformen der Wirtschaft gerichtet sein sollte und nicht auf die Lenkung der Wirtschaftsprozesse, als einer der geistigen Väter der sozialen Marktwirtschaft. Eucken starb 1950.

theoretischer Entwurf einer freiheitlichen, auf den Grundsätzen der Marktwirtschaft beruhenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, auch deutsche Ausgabe des Interner Link: Neoliberalismus (siehe dort) genannt und eine der Grundlagen der Interner Link: sozialen Marktwirtschaft (siehe dort) in Deutschland. Die geistigen Ursprünge gehen auf den deutschen Ökonomen Walter Eucken (* 1881, † 1950) zurück, der zusammen mit anderen Nationalökonomen und Juristen in der sogenannten Freiburger Schule in den 1930er-Jahren Grundgedanken zur Ordnung der Wirtschaft und des Wettbewerbs entwickelte. Ausgangspunkt waren die schlechten Erfahrungen mit dem ungebremsten Kapitalismus des 19. Jahrhunderts, was in der Praxis zu großer Marktmacht einzelner Unternehmen verbunden mit einer Einschränkung des Wettbewerbs und negativen Folgen für weite Teile der Gesellschaft führte.

Nach Auffassung des Ordoliberalismus soll der Staat nicht nur die notwendigen Voraussetzungen für eine freiheitliche und marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung mit Wettbewerb schaffen, sondern diesen auch erhalten. Der Erhaltung und Sicherung des freien Wettbewerbs dient im Ordoliberalismus die Schaffung eines rechtlichen Rahmens durch den Staat. Dieser ordnungspolitische Rahmen stellt die freie wirtschaftliche Betätigung von Unternehmen und Haushalten sicher und soll die Entstehung von Marktmacht (z. B. durch Kartell- oder Monopolbildung) verhindern. Die staatliche Wirtschaftspolitik als Ordnungspolitik ist deshalb darauf ausgerichtet, die marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu sichern und gleichzeitig die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu verbessern.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten