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öffentliche Auftragsvergabe | bpb.de

öffentliche Auftragsvergabe (Submission, Verdingung), Ausschreibung, freihändigen Vergabe

Da der Staat ein wichtiger Auftraggeber für Güter und Dienstleistungen ist, kommt der Ausgestaltung der Auftragsvergabe von Europäischer Union, Bund und Ländern (auch Kreisen und Gemeinden) eine wichtige Bedeutung zu. Grundsatz muss sein, wirtschaftlich zu handeln, das heißt die Beschaffung des laufenden Sachaufwandes und die öffentlichen Investitionen (z. B. Straßenbau, Kanalisation, Verwaltungsgebäude, Schulen) zu möglichst geringen Kosten durchzuführen.

Bei der Auftragsvergabe (Submission, Verdingung) unterscheidet man drei Arten: 1) öffentliche Ausschreibung in Zeitungen: Jedes Unternehmen kann ein Angebot abgeben; 2) beschränkte Ausschreibung: Nur ein begrenzter Kreis von potenziellen Anbietern wird zur Abgabe eines Angebots aufgefordert; 3) freihändige Vergabe: Der Auftraggeber entscheidet ohne ein bestimmtes Verfahren nach seinem Ermessen über die Auftragsvergabe. Bei den beiden Verfahren der Ausschreibung erhält das kostengünstigste Angebot den Zuschlag. Dagegen besteht bei der freihändigen Vergabe die Gefahr, dass die Güter und Dienstleistungen nicht zu den niedrigsten Kosten beschafft werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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