Meine Merkliste Geteilte Merkliste PDF oder EPUB erstellen

offene Handelsgesellschaft | bpb.de

offene Handelsgesellschaft OHG

Personengesellschaft, die zwei oder mehr Gesellschafter errichten zum Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma. Jeder Gesellschafter wirkt grundsätzlich bei der Geschäftsführung und Vertretung mit. Jeder haftet unmittelbar, unbeschränkt mit Privat- und Geschäftsvermögen und solidarisch (ein Gesellschafter haftet für alle Geschäftsschulden). Die Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich; der Firmenname muss mindestens die Bezeichnung OHG enthalten. Rechtliche Grundlage ist v. a. das Handelsgesetzbuch.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten