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Praktikant | bpb.de

Praktikant

arbeitsrechtlich ein Arbeitnehmer, der auch einen entsprechenden Arbeitsvertrag mit den Praktikantenbedingungen (Vergütung) abschließt. Das Praktikum ist eine Tätigkeit, die einführenden oder übenden Charakter hat bzw. der Vermittlung einschlägiger Kenntnisse dient.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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