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Probezeit | bpb.de

Probezeit

die erste Zeit des Arbeitsverhältnisses. Innerhalb der maximal sechsmonatigen Probezeit kann jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden (geregelt im Arbeitsvertrag). Dies gilt für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer. Die Probezeit in der Berufsausbildung beträgt ein bis vier Monate (Berufsbildungsgesetz).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten