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Produktsicherheitsgesetz | bpb.de

Produktsicherheitsgesetz

Hersteller und Importeure von Ge- und Verbrauchsgütern sowie auch Zulieferer von Teilen solcher Güter sind gesetzlich verpflichtet, ausschließlich »sichere« Produkte auf den Markt zu bringen. Auch Behörden sind danach ermächtigt, von sich aus umfassende Rückrufaktionen auszulösen, wenn nach ihrem Ermessen von den Endprodukten Gefahren für den Verbraucher ausgehen. Das Gesetz ergänzt die Produkthaftung.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten