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Schwerbehinderte | bpb.de

Schwerbehinderte Schwerbehindertenvertretung

Behinderte mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 %. Ihnen steht ein besonderer Kündigungsschutz zu, sie haben Anspruch auf fünf Tage zusätzlichen Urlaub im Jahr und erhalten auf Antrag einen speziellen Ausweis vom Integrationsamt.

Die Integrationsämter und die Bundesagentur für Arbeit unterstützen finanziell die behindertengerechte Umrüstung des Arbeitsplatzes. Unternehmen müssen 5 % der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen. Andernfalls müssen sie eine Interner Link: Ausgleichsabgabe (siehe dort) zahlen.

In einem Betrieb mit mindestens fünf dauerhaft beschäftigten Schwerbehinderten soll als Schwerbehindertenvertretung eine Vertrauensperson gewählt werden, die die Interessen dieser Arbeitnehmergruppe gegenüber Arbeitgeber und Betriebsrat vertritt. Sie ist u. a. bei Stellenbesetzungen und der Einrichtung von Arbeitsplätzen anzuhören.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten