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Sozialhilfe | bpb.de

Sozialhilfe

Die bisherige Sozialhilfe für grundsätzlich erwerbsfähige Leistungsempfänger wurde zum 1. 1. 2005 mit der bisherigen Arbeitslosenhilfe zum Interner Link: Arbeitslosengeld II zusammengeführt. Die verbleibende, im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) geregelte Sozialhilfe ist eine öffentliche Hilfe für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, insbesondere zur Abgeltung des Bedarfs an Ernährung, des hauswirtschaftlichen Bedarfs einschließlich Energiekosten sowie der persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens. Auch die Interner Link: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Hilfen für Behinderte und Pflegebedürftige sind Teil des SGB XII.

Die Sozialhilfeausgaben (2014: 26,5 Mrd. €) werden durch Steuern finanziert. Der größte Teil entfällt auf die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (15,0 Mrd. €), gefolgt von der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (5,5 Mrd. €) und der Hilfe zur Pflege (3,5 Mrd. €).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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