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Sparbuch | bpb.de

Sparbuch

Urkunde, die von einem Kreditinstitut über eine Spareinlage auf den Namen des Kontoinhabers ausgestellt wird. In dem Sparbuch werden übereinstimmend mit dem Sparkonto alle Ein- und Auszahlungen, Zinsgutschriften usw. eingetragen und quittiert. Für Einzahlung und Auszahlung ist grundsätzlich die Vorlage des Sparbuchs erforderlich. Das Abhandenkommen oder die Vernichtung ist dem Kreditinstitut unverzüglich anzuzeigen, denn aufgrund der Anzeige wird das Sparguthaben gesperrt. Heute werden Geschäftsvorfälle statt in gebundenen Sparbüchern auf Sparkontoauszügen (Loseblatt-Sparbücher) oder auf einer Chipkarte dokumentiert (Sparcard).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten