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Umweltpolitik | bpb.de

Umweltpolitik

Umweltpolitik. Einteilung umweltpolitischer Instrumente nach Verursacher- und Gemeinlastprinzip

Alle Maßnahmen der Wirtschaftspolitik, die dazu beitragen sollen, die Qualität der Umwelt zu verbessern und die natürliche Umwelt vor negativen Auswirkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit zu schützen. Die Bedeutung des Umweltschutzes und damit der Umweltpolitik ist in Deutschland seit Ende der 1970er-Jahre stetig gewachsen. Das Ziel staatlicher Umweltpolitik ist kurzfristig vor allem die Verminderung der Emission von Schadstoffen in Böden, Wasser und Luft; langfristig das nachhaltige Wirtschaften, also die Vereinbarung von wirtschaftlichen und ökologischen Interessen und deren Aufnahme in die ökonomischen Zielvorstellungen der Wirtschaft, um die dauernde Sicherung der Umwelt zu gewährleisten.

Die verschiedenen umweltpolitischen Instrumente führen beim Hersteller in der Regel zu einer Erhöhung der Produktionskosten. Der Produzent wird also gezwungen, die Umwelt nicht als kostenloses Gut zu betrachten, in die er z. B. Luftschadstoffe oder gewässergefährdende Flüssigkeiten kostenlos entsorgen kann. Die Produktionskosten für nicht umweltfreundlich hergestellte Güter steigen also an. Der Produzent erhält dadurch den Anreiz, umweltfreundlichere, schadstoffärmere Produktionsverfahren einzusetzen. Umweltschädlich hergestellte Güter werden vergleichsweise teurer und als Folge vom Verbraucher weniger nachgefragt. Der Einsatz schadstoffärmerer Herstellungsverfahren führt letztlich zur Verringerung umweltschädlicher Emissionen.

Der Schutz der natürlichen Umwelt durch die Wirtschaftspolitik kann auf unterschiedliche Weise verbessert und erreicht werden. Bei schädlichen Substanzen werden häufig gesetzliche Vorgaben wie Obergrenzen oder Grenzwerte festgesetzt, durch die Emissionen auf ein erträgliches Maß begrenzt werden sollen. So darf z. B. ein Heizkraftwerk nur eine bestimmte Menge von verunreinigenden Abgasen an die Luft abgeben. Ein marktwirtschaftliches Instrument ist der Interner Link: Emissionshandel (siehe dort).

Allgemeine Grundsätze der Umweltpolitik sind z. B. das Verursacherprinzip (Verursacher trägt die Kosten einer Umweltschädigung), das Vorsorgeprinzip (Umweltschäden sollen vermieden werden), das Prinzip der Nachhaltigkeit (erneuerbare Rohstoffe sollen nur so abgebaut werden, dass die nachwachsende Menge nicht überschritten wird) oder das Integrationsprinzip (Umweltpolitik sollte unter Einbeziehung anderer Politikfelder erfolgen).

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten