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Überschussbeteiligung | bpb.de

Überschussbeteiligung Gewinnbeteiligung

private Versicherungsunternehmen, vor allem Anbieter von Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen, erzielen in der Regel Überschüsse, weil sie die Versicherungsprämien ihrer Kunden vorsichtig kalkulieren und gewinnbringend anlegen. Überschussquellen sind vor allem Zinsgewinne, aber auch Sterblichkeitsgewinn und kalkulierte, aber nicht verbrauchte Verwaltungskosten. Die Höhe des Ansammlungszinssatzes orientiert sich dabei an der durchschnittlichen Verzinsung von Kapitalanlagen, wobei ein Abschlag vorgenommen wird, um kurzfristige Schwankungen zu vermeiden und die Kosten für die Führung des Überschusskontos zu decken. Der Anspruch auf eine Überschussbeteiligung beginnt nach einem bis drei Versicherungsjahren.

Meistens werden die Überschussanteile zur Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet. Sie können aber auch auf einem Überschusskonto angesammelt, jährlich von den fälligen Prämien abgezogen (Prämienermäßigung) oder zur Erhöhung der Versicherungssumme verwendet werden.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

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