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Wirtschaftsausschuss | bpb.de

Wirtschaftsausschuss

im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung ein vom Betriebsrat in Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten gebildetes Organ. Er berät wirtschaftliche Angelegenheiten mit der Unternehmensleitung, u. a. die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Unternehmens, Investitions- und Rationalisierungsvorhaben, Einführung neuer Arbeitsmethoden, organisatorische Veränderungen in den Betriebsstätten, z. B. Einschränkung oder Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilen. Der Wirtschaftsausschuss (drei bis sieben Mitglieder aus dem Unternehmen, darunter mindestens ein Betriebsratsmitglied) hat den Betriebsrat zu informieren.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten