Bundestag
Der Bundestag ist das vom Volk gewählte Interner Link: Parlament der Interner Link: Bundesrepublik Deutschland.
Das Wort Parlament bedeutet "Aussprache". Das merkt man auch im Bundestag:
Die Interner Link: Abgeordneten sagen dort ihre Meinung zu wichtigen Fragen und streiten miteinander. Das nennt man Bundestagsdebatte.
Und die Abgeordneten treffen wichtige Entscheidungen.
Man kann auch sagen: Der Bundestag fasst Beschlüsse.
Das sind die Aufgaben des Bundestags:
Der Bundestag beschließt neue Interner Link: Gesetze oder ändert Gesetze, die es schon gibt.
Diese Gesetze gelten für alle Menschen in Deutschland.Der Bundestag genehmigt Verträge mit anderen Interner Link: Staaten, zum Beispiel die UN-Behindertenrechtskonvention.
Der Bundestag entscheidet über den Interner Link: Haushalt, also darüber wie viel Geld für was ausgegeben wird.
Der Bundestag wählt den Interner Link: Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin.
Der Bundestag kontrolliert die Interner Link: Bundesregierung.
Die Bundesregierung muss dem Bundestag sagen, was die Bundesregierung getan hat und was sie tun will.Der Bundestag entscheidet über den Einsatz der Bundeswehr.
Der Bundestag wird vom Volk gewählt.
Die deutschen Interner Link: Bürger und Bürgerinnen wählen die Abgeordneten im Bundestag.
Der Bundestag besteht aus allen Abgeordneten.
Der Bundestag wird alle vier Jahre gewählt.
In besonderen Fällen auch nach kürzerer Zeit.
Der Bundestag gehört zu den fünf Interner Link: Verfassungsorganen.
Der Bundestag (© picture-alliance/dpa, Reiner Jensen)
Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //