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Verfassungsorgane | bpb.de

Verfassungsorgane

Verfassungsorgane

Verfassungsorgane sind die obersten Einrichtungen des Staates. Was die Verfassungsorgane der Externer Link: Bundesrepublik Deutschland machen sollen und machen dürfen, beschreibt das Externer Link: Grundgesetz .

Diese 5 obersten Verfassungsorgane muss der deutsche Staat immer haben:

Organ meint so etwas wie eine Einrichtung. Der Mensch hat auch Organe, zum Beispiel das Herz oder den Magen. Genau wie diese Organe im Körper müssen die fünf Verfassungsorgane in Deutschland zusammenarbeiten.

Die fünf Verfassungsorgane heißen auch „ständige Verfassungsorgane“, weil es sie immer geben muss.

Es gibt auch Verfassungsorgane, die es nicht immer geben muss. Ein Beispiel ist die Bundesversammlung. Die Bundesversammlung gibt es nur, wenn der Bundespräsident gewählt werden soll.

(© bpb)

Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //

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