Höchstes deutsches Gericht mit Sitz in Karlsruhe. Seine Richter/innen werden je zur Hälfte von Interner Link: Bundestag und Interner Link: Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit auf 12 Jahre gewählt. Das Bundesverfassungsgericht wacht darüber, dass Parlamente, Regierungen und Gerichte in Deutschland das Interner Link: Grundgesetz einhalten. Es kann z.B. ordnungsgemäß beschlossene Gesetze und Regierungsanordnungen wieder aufheben, wenn sie seiner Meinung nach verfassungswidrig sind. Es entscheidet über Interner Link: Parteiverbote und über Interner Link: Verfassungsbeschwerden, die jede Bürgerin und jeder Bürger beim Bundesverfassungsgericht einreichen kann.
Externer Link: www.bundesverfassungsgericht.de
Quelle: Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.