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Advokatorische Politik | bpb.de

Advokatorische Politik

A. P. betreiben Personen, Gruppen oder Organisationen, die die politischen Interner Link: Interessen anderer vertreten, z. B. weil diese sich nicht selbst artikulieren oder nur unzureichend organisieren, also politisch nicht wirksam genug auftreten können.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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