K. ist ein politisch-soziologischer Begriff, der darauf hinweist, dass Interessengruppen (Interner Link: Interessengruppen/Interessenverbände) (Verbände (Interner Link: Verband/Verbände), Organisationen) auf (Macht-)Mittel angewiesen sind, um ihre Interner Link: Interessen politisch durchsetzen zu können. K. ist hierbei die Fähigkeit, glaubhaft mit dem Entzug oder dem Vorenthalten wirtschaftlich oder gesellschaftlich wichtiger Leistungen drohen zu können (z. B. die Interner Link: Produktion von Interner Link: Gütern zu stoppen, d. h. zu streiken). Die K. nimmt zu, je näher die organisierten Interessen dem Produktionsbereich stehen (Organisationen der Interner Link: Arbeitgeber/Arbeitgeberin, Interner Link: Gewerkschaften), und nimmt ab, je näher sie dem Reproduktionsbereich stehen (Kultur, Freizeit).
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
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