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Sozialabgaben | bpb.de

Sozialabgaben

S. (auch Sozialbeiträge) sind Zahlungen an die Sozialversicherung, die entweder von den Interner Link: Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen, den Interner Link: Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen oder anteilig von beiden zu entrichten sind.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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