Hält fest, für welche Zwecke die Steuer- und sonstigen Einnahmen des Bundes ausgegeben werden. Sie werden den einzelnen Fachministerien zugeordnet. Ein großes Budget erhält etwa das Sozialministerium. Der Haushalt wird als Interner Link: Gesetz durch den Interner Link: Bundestag beschlossen und gilt für 1 oder 2 Jahre.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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