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Gesetz | bpb.de

Gesetz

Vom Interner Link: Gesetzgeber in einem ordnungsgemäßen Verfahren verabschiedete abstrakt, generelle Interner Link: Rechtsnorm. Abstrakt heißt: Das G. gilt für eine Vielzahl von Sachverhalten, d. h., es beschreibt Lebenssachverhalte in einer verallgemeinerten Form, die dann aber auf viele Fälle anwendbar ist. Generell heißt, dass das G. für eine Vielzahl von Interner Link: Personen gilt und nicht nach Herkunft, Geschlecht, Stand usw. unterschieden wird. Als G. wird außerdem eine Kodifikation, also ein Gesetzbuch bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine Ansammlung von Rechtsnormen, die sich auf ein komplexes Gebilde von Lebensverhältnissen beziehen, welche sich unter mindestens einem Aspekt zusammenfassen lassen. So spricht man z. B. vom Sozial- oder vom Strafgesetzbuch. Diese G. können sehr speziell sein, wie das Interner Link: Mutterschutzgesetz (MuSchG) oder – mit Blick auf die Lebensverhältnisse – sehr umfassend wie das Bürgerliche Gesetzbuch Interner Link: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die abstrakt, generelle Norm ist eine Erscheinung der Moderne, mittelalterliche Normen waren dagegen oft sehr speziell und für Angehörige unterschiedlicher Stämme (Sachsen, Franken usw.) galten unterschiedliche Regeln – die Normen galten also nicht allgemein. Als G. werden sowohl Naturgesetze wie Rechtsnormen bezeichnet. Rechtsnormen sind jedoch nicht wahr oder falsch, höchstens gut oder schlecht. Und Rechtsnormen lassen sich anders als Naturgesetze durch Menschen ändern. Die Bezeichnung als G. vermittelt einen anderen Eindruck und verschafft den Rechtsnormen eine zusätzliche Dignität.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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