Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Der B. hat 3 wesentliche Aufgaben: Er wählt den Interner Link: Bundeskanzler oder die Kanzlerin, er verabschiedet Gesetze für die Bundesrepublik und er beschließt den Interner Link: Bundeshaushalt. Das Interner Link: Wahlrecht sieht vor, dass der B. nach dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl (Interner Link: Verhältniswahl, personalisierte) gewählt wird. Gesetzlich vorgesehen ist, dass der B. 598 Abgeordnete hat. Durch Interner Link: Überhangmandate ist der B. i. d. R. größer.
Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 1. Auflage, September 2019. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.
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