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Knappschaftliche Rentenversicherung | bpb.de

Knappschaftliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Interner Link: Rentenversicherung enthält Sonderregelungen für im Bergbau beschäftigte Versicherte. Diese sind in der K. versichert. Träger der K. ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Knappschaftliche Zeiten werden insbesondere mit einem höheren Interner Link: Rentenartfaktor bewertet. Auch trägt das Recht der K. mit der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§ 40 SGB VI) und der Rente für Bergleute (§ 45 SGB VI) den besonderen gesundheitlichen Beanspruchungen einer Erwerbstätigkeit im Bergbau Rechnung.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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