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Konkurrierende Gesetzgebung | bpb.de

Konkurrierende Gesetzgebung

Bund und Land haben in einem Bereich (z. B. Interner Link: Strafrecht) beide die Interner Link: Gesetzgebungskompetenz.

Für das Land entfällt diese aber, wenn der Bund von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht hat und die Regelung abschließend sein soll.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten