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Plangenehmigung | bpb.de

Plangenehmigung

Bei der Planfeststellung ist üblicherweise eine Interner Link: Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland sollten Genehmigungsverfahren verkürzt werden, deshalb wurde in einigen Verfahren (z. B. Müllverbrennungsanlage) die Planfeststellung umgeschrieben zu einer P., bei der die Öffentlichkeitsbeteiligung gestrichen wurde.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten