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Tiere | bpb.de

Tiere

Vom Gesetz nicht mit Menschen gleichgestellt. Sie haben keine Rechte und Pflichten, d. h., sie sind nicht rechtsfähig (Interner Link: Rechtsfähigkeit). Mit Art. 20a wurde immerhin der Interner Link: Tierschutz in das Interner Link: Grundgesetz (GG) aufgenommen. Zudem gilt das Tierschutzgesetz. Dennoch gibt es weiteren Bedarf für gesetzlichen und praktischen Tierschutz. Nach § 90a BGB sind T. keine Interner Link: Sachen. Es finden allerdings die für Sachen geltenden Vorschriften (v. a. zum Interner Link: Eigentum) Anwendung, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten