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Freizügigkeit | bpb.de

Freizügigkeit

F. meint das Interner Link: Recht, sich innerhalb des Bundesgebietes frei bewegen zu können und seinen Wohnsitz frei zu wählen. Es ist in Art. 11 GG nur für Deutsche gewährleistet und es umfasst nicht die Ausreisefreiheit. Diese ist »nur« durch Art. 2 Abs. 1 GG, durch die Interner Link: allgemeine Handlungsfreiheit geschützt.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten