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Inzidenz | bpb.de

Inzidenz

Bezeichnet die Häufigkeit eines Ereignisses innerhalb einer Maßeinheit in einem bestimmten Zeitraum. Zu Beginn der Covid-19-Pandemie war die »Corona-I.«, also die Anzahl der Infektionen mit dem Sars-CoV-2-Virus innerhalb von 7 Tagen bezogen auf 100.000 Personen ein wesentlicher Faktor zur Beurteilung der Gefährdungslage durch Interner Link: Legislative und Interner Link: Exekutive. Entscheidungen über Art und Umfang von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung wurden regelmäßig auf Grundlage dieser I. getroffen. Einige Vorschriften im Interner Link: Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der nach diesem erlassenen Rechtsvorschriften knüpften unmittelbar an bestimmte Inzidenzschwellenwerte an.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten