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Polizei | bpb.de

Polizei

Im aufgeklärten Absolutismus bezeichnete »Polizey« große Teile der Interner Link: Exekutive, die sowohl Aufgaben der öffentlichen Sicherheit (Interner Link: Sicherheit und Ordnung, öffentliche) als auch der öffentlichen Wohlfahrt oder, besser, der Armenfürsorge übernahm. In der Moderne differenzierten sich die Aufgaben. Heute ist die P. zuständig für die öffentliche Sicherheit, d. h. für die Abwehr von Interner Link: Gefahren für private und öffentliche Rechtsgüter (Interner Link: Rechtsgut) wie für die Strafverfolgung.

Quelle: Das Rechtslexikon. Begriffe, Grundlagen, Zusammenhänge. Lennart Alexy / Andreas Fisahn / Susanne Hähnchen / Tobias Mushoff / Uwe Trepte. Verlag J.H.W. Dietz Nachf. , Bonn, 2. Auflage, 2023. Lizenzausgabe: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten